Standesamtlich heiraten in der Schweiz: Ablauf & Kosten

Während sich die meisten Paare wochenlang über Location, Menü und Dekoration Gedanken machen, gerät ein Punkt oft in den Hintergrund – obwohl er der einzig rechtlich entscheidende ist: die zivile Trauung. In der Schweiz ist sie die einzige Form der Eheschliessung, die vor dem Gesetz gültig ist. Eine kirchliche oder freie Zeremonie hat zwar einen schönen symbolischen oder religiösen Wert, aber keinerlei rechtliche Wirkung. Wer offiziell verheiratet sein will, kommt am Standesamt nicht vorbei. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf, die Fristen, die nötigen Dokumente und die tatsächlichen Kosten.

Die Voraussetzungen

Bevor es losgeht, müssen einige gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Laut dem offiziellen Portal des Bundes (ch.ch) müssen beide Personen mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Keine der beiden darf bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Ausserdem dürfen die Partner nicht in gerader Linie verwandt oder Geschwister sein. Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz auch die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich; neue eingetragene Partnerschaften können seither nicht mehr geschlossen werden, bestehende lassen sich aber in eine Ehe umwandeln.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kommt ein rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz für die Dauer des Verfahrens hinzu, oft zusammen mit zusätzlichen Dokumenten wie einer Ledigkeitsbescheinigung. Ein reines Touristenvisum reicht in der Regel nicht aus.

Schritt eins: das Ehevorbereitungsverfahren

Die Eheschliessung erfolgt in der Schweiz in zwei Stufen. Die erste ist das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren. Dabei prüft das Zivilstandsamt, ob beide Partner alle Voraussetzungen erfüllen. Wichtig: Dieses Verfahren muss zwingend beim Zivilstandsamt des Wohnorts durchgeführt werden – hier hat man keine freie Wahl. Wohnen die beiden in verschiedenen Gemeinden, kann zwischen den beiden zuständigen Ämtern gewählt werden.

Praktisch läuft es so: Man holt sich das Formular «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung», füllt es gemeinsam aus und reicht es mit den verlangten Dokumenten ein. Dazu gehören in der Regel ein Identitätsnachweis und eine Wohnsitzbescheinigung; bei Schweizer Bürgern kommt häufig ein aktueller Geburtsschein und der Heimatschein dazu. Das Verfahren dauert je nach Konstellation typischerweise einige Wochen – Angaben reichen von etwa zwei bis acht Wochen, abhängig davon, ob ausländische Dokumente geprüft werden müssen.

Schritt zwei: die Trauung und ihre Fristen

Ist das Vorbereitungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, teilt das Amt mit, dass geheiratet werden darf. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine wichtige Frist: Die Trauung muss innerhalb von drei Monaten stattfinden. Gleichzeitig gibt es eine Mindestfrist – die Trauung kann frühestens zehn Tage nach Abschluss des Verfahrens erfolgen. Dieses Zeitfenster sollte man bei der Terminplanung im Kopf behalten.

Anders als beim Vorbereitungsverfahren ist man beim Ort der Trauung selbst frei: Geheiratet werden kann in jedem Zivilstandsamt der Schweiz, nicht nur am Wohnort. Wer in einem anderen Traulokal heiraten möchte, braucht dafür unter Umständen eine Trauungsermächtigung. Zu beachten ist auch, dass die Trauung nur in offiziellen Traulokalen stattfinden darf – eine zivile Trauung im eigenen Garten ist nicht möglich. Viele Ämter bieten dafür durchaus stimmungsvolle Räume an, vom schlichten Trauzimmer bis zum festlichen Rathaussaal.

Bei der Trauung müssen zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeugen anwesend sein, die vom Brautpaar gestellt werden. Die Zeremonie selbst dauert in der Regel zwischen 15 und 30 Minuten. Im Anschluss erhält das Paar die Eheurkunde, die Ort, Datum und die Namen vor und nach der Trauung dokumentiert.

Was kostet das alles?

Die gute Nachricht zuerst: Im Vergleich zu den übrigen Hochzeitskosten ist der Behördengang günstig. Das Portal des Bundes nennt für die zivile Trauung – Dokumente und Trauungsakt zusammen – schweizweit eine Spanne von rund 300 bis 400 Franken. Andere Ratgeber nennen 300 bis 500 Franken, je nach Kanton und individuellen Wünschen.

Im Detail setzt sich das aus mehreren Posten zusammen. Das Ehevorbereitungsverfahren schlägt häufig mit etwa 150 Franken zu Buche, in manchen Aufstellungen werden 150 bis 300 Franken genannt. Die eigentliche Trauung kostet je nach Quelle und Kanton etwa 75 bis 250 Franken. Laut der Gebührenübersicht des Bundes betragen die Kosten für eine gewöhnliche Trauung inklusive Familienausweis rund 125 Franken. Die Kantone können die Trauungsgebühr teilweise auch erlassen.

Teurer wird es bei Sonderwünschen. Eine Trauung an einem Samstag oder an einem speziellen Aussenstandort verursacht Zuschläge, die je nach Location und Termin mehrere hundert Franken ausmachen können – genannt werden Grössenordnungen von etwa 200 bis 500 Franken zusätzlich. Wer also unbedingt am Samstag im besonders schönen Traulokal heiraten möchte, sollte das einkalkulieren.

Häufig übersehene Zusatzkosten

Wie bei der allgemeinen Budgetplanung sind es auch hier die kleinen Posten, die gerne vergessen gehen. Dazu zählen die Heiratsurkunde in mehrfacher Ausfertigung, allfällige beglaubigte Übersetzungen bei internationalen Dokumenten und mögliche Gebühren im Zusammenhang mit der Namensführung. Bei Paaren mit ausländischen Dokumenten kann die Prüfung und Verifizierung das Verfahren zusätzlich verlängern und verteuern.

Die Namensfrage

Ein Punkt, der oft erst spät auftaucht: der Name. In der Schweiz können beide Partner nach der Heirat ihren bisherigen Namen behalten. Alternativ lässt sich der Ledigname einer der beiden Personen als gemeinsamer Familienname wählen. Sogenannte Allianznamen mit Bindestrich sind weiterhin möglich, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen. Die Namenserklärung wird üblicherweise im Rahmen des Verfahrens abgegeben.

Der richtige Zeitpunkt

Auch wenn die gesetzliche Mindestfrist nur zehn Tage beträgt, ist das in der Praxis viel zu knapp gerechnet. Beliebte Termine, besonders Samstage in den Sommermonaten, sind früh vergeben. Mehrere Stellen empfehlen, sich zwei bis drei Monate vor dem Wunschtermin anzumelden, bei sehr gefragten Daten eher noch früher. Wer im Sommer heiraten will, fragt am besten schon im Herbst des Vorjahres beim Zivilstandsamt an.

Fazit

Der Behördengang ist der unspektakulärste, aber rechtlich wichtigste Teil einer Hochzeit. Die gute Nachricht: Er ist klar geregelt, vergleichsweise günstig (meist 300 bis 500 Franken) und schweizweit nach einheitlichen Grundsätzen aufgebaut. Wer das zweistufige Verfahren kennt, die Fristen beachtet und die Dokumente früh organisiert, hat den formellen Teil schnell und ohne Stress hinter sich – und kann sich dem schönen Rest der Planung widmen.

Quellen: ch.ch (offizielles Portal der Schweizer Behörden), Bundesamt für Justiz (Gebühren im Zivilstandswesen), sowie verschiedene Schweizer Hochzeitsratgeber. Angaben sind Richtwerte und können je nach Kanton und Zivilstandsamt abweichen. Für verbindliche Auskünfte ist das zuständige Zivilstandsamt massgebend.